Kurzes Gutachten

Das Kurzgutachten

Das Kurzgutachten beruht auf einer groben, äußerlichen Inaugenscheinnahme des Sachverständigen.

Das Ziel eines Kurzgutachtens ist, den grob Wert für die Oldtimerversicherung zu ermitteln.


Bei der Erstellung des Kurzgutachtens, bestätigt der Sachverständige mit seiner Unterschrift, dass die Fotos und die Identnummern zu dem bewertenden Fahrzeug gehören und nicht von einem anderen, baugleichen Fahrzeug sind.


Vor Ort werden vom Sachverständigen grobe Mängel, wie Motorgeräusche, Unfall- oder Hagelschäden, Rost oder Wasserschäden aufgenommen. Eine Besichtigung der Fahrzeugunterseite und auch eine Probefahrt werden nicht durchgeführt, da die oben genannten Punkte für die Einstufung bei der Versicherung genügen.


Prüfumfang der Kurzbewertung:

  • Überprüfung der Fahrzeug-Identifikations-Nummer
  • Auflistung der technischen Daten und der Ausstattung
  • Optische Prüfung des Fahrzeuges und des Interieurs
  • Oberflächliche Originalitätsprüfung des Erscheinungsbildes und Aufnahme von eventuell fehlenden oder beschädigten Teilen
  • Probelauf des Motors

 

 

Leistungsumfang

  • Besichtigung beim Sachverständigen
  • Kurzgutachten
  • Bildanlage mit ca. 15 Fotos [Motorraum-, Innenraumfoto, Diagonalfotos (von vorne und hinten), ein Foto der Fahrgestellnummer, sowie ein Foto vom Wegstrecken Zähler (Tacho)]



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