Unfallgutachten (Haftpflichtschaden)

Unfallschadengutachten

Bei vielen tut sich nun die Frage auf: "Wozu ein Unfallgutachten?"


Nun mit einem Unfallgutachten wird  der entstandene Schaden an einem Kfz detailliert dokumentiert und bewertet.

Aus dieser Dokumentation und Bewertung geht die tatsächliche Schadenssumme hervor. Mithilfe der tatsächlichen Schadenssumme wird auch die sogenannte "merkantile Wertminderung" errechnet.


Bei der merkantilen Wertminderung handelt es sich um einen Wert, den das Fahrzeug "theoretisch" durch den Unfall verloren hat. Da das Fahrzeug trotz sach- und fachgerechter Instandsetzung noch immer nicht zum gleichen Verkaufswert wie ohne "Unfallwagen" Status verkauft werden kann, soll der Geschädigte quasi zusätzlich entschädigt werden, indem der theoretische Wertverlust ausgezahlt wird.

Das tückische hier jedoch ist, dass sich im Volksmund der Anspruch auf Wertminderung bis zu einem maximalem Fahrzeugalter von 5 Jahren bzw. maximal 100.000km Laufleistung eingebürgert hat. Das ganze kommt den Versicherern natürlich ziemlich gelegen.

Man muss hier jedoch wissen, das es kein Gesetz gibt, welches dies Maßregelt. Natürlich hat ein Fahrzeug, das älter als 5 Jahre ist und eine Laufleistung von > 100.000km, einen Anspruch auf Wertminderung.


Ein qualifizierter Sachverständiger wird dies natürlich berücksichtigen und den Versicherern im Gutachten vermitteln.


Auch ich kann Ihnen aus eigener Erfahrung in der Vergangenheit erzählen, das man ohne einen qualifizierten und unparteiischen Sachverständigen viel Geld verschenkt, welches den Versicherungen zugute kommt. Darum kann ich Ihnen nur nahe legen: Schalten Sie immer einen Sachverständigen ein, sobald es sich nicht mehr um einen Bagatellschaden (>750€) handelt.


Des Weiteren kann dieses Gutachten beim Fahrzeugverkauf ziemlich gut helfen. Heutzutage muss beim Fahrzeugverkauf angegeben werden, ob das Fahrzeug bekannte Vorschäden hat. Diese sollten im besten Falle belegbar sein. (Durch die Belegbarkeit, wirkt man selbst seriöser und kann beim Käufer besser überzeugen) Verschweigt man beim Verkauf eines Fahrzeuges, das es sich um ein Unfallfahrzeug handelt und es kommt später durch Zufall heraus, so kann der Käufer theoretisch bis zu 5 Jahren vom Kaufvertrag zurücktreten und sogar Anzeige wegen Betrug erstatten. Daher empfiehlt es sich immer ein solches Unfallgutachten durch einen Sachverständigen erstellen zu lassen, sowie aufzubewahren.

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